Der Datenschutz wird durch die ab 25.05.2018 verbindlich in Kraft tretende EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Unternehmen noch wichtiger. Umfangreiche Änderungen und wesentlich verschärfte Bußgeldvorschriften gegenüber dem bisherigen Rechtslage sind rechtzeitig im Rahmen eines Datenschutzmanagementsystems zu berücksichtigen. Falls Sie hier noch nicht sicher sind, ob Sie die richtigen und wesentlichen Maßnahmen bereits ergriffen haben, um die Anforderungen an die DSGVO und das BDSG-neu zu erfüllen, unterstützen wir Sie gerne.
Im Rahmen einer GAP-Analyse stellen wir Ihr momentanes Datenschutz-Niveau fest und unterstützen Sie bei der Umsetzung von eventuell notwendigen Maßnahmen bis hin zur Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten.
Über die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) informieren wir Sie gerne.